Bibliothek erweitert Arbeitsplatzangebot und Öffnungszeiten, Informationszentrum wieder geöffnet

Die Universitätsbibliothek erweitert ab dem 1. Oktober das Angebot an buchungspflichtigen Arbeitsplätzen. Statt bisher 134 Arbeitsplätze stehen jetzt 489 Einzel-Arbeitsplätze zur Verfügung. Das Angebot an PC-Arbeitsplätzen konnte ebenfalls moderat erweitert werden von 49 auf nunmehr 53 buchungspflichtige PC-Arbeitsplätze.

Die Einzel- und PC-Arbeitsplätze stehen ausschließlich Studierenden der Universität Bielefeld zur Verfügung und müssen vorher online reserviert werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Nutzungsmöglichkeiten der Arbeitsplätze in der Bibliothek während der Corona-Pandemie finden Sie unter https://www.ub.uni-bielefeld.de/ub/coronavirus/.

Außerdem öffnet die Bibliothek ab dem 1. Oktober morgens eine Stunde früher. Die Bibliothek hat damit von Montag bis Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr geöffnet. Gerne beraten wir Sie im Informationszentrum dann auch wieder persönlich – neben der Online-Auskunft per Email, Chat oder Video-Konferenz bzw. per Telefon.

Mit den neuen Öffnungszeiten erhöhen wir die maximale Dauer einer Arbeitsplatzreservierung von 3 auf 4 Stunden.

  • Einzel- und PC-Arbeitsplätze können maximal 5 Tage im Voraus gebucht werden.
  • Es sind weiterhin maximal 2 Buchungen pro Tag möglich, z.B. von 8:00 – 12:00 Uhr und von 12:00 – 16:00 Uhr.
  • Es sind weiterhin maximal 4 Buchungen pro Kalenderwoche möglich, z.B. Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 – 12:00 Uhr.

Nutzungseinschränkungen am 08.10. und 12.10. in den Fachbibliotheken im Gebäude X

Wegen dringender Wartungsarbeiten am Strom- und EDV-Netz sind die Fachbibliotheken im Gebäude X am 08.10. und 12.10. leider nur sehr stark eingeschränkt nutzbar.

  • 08.10., 8.00-12.00 Uhr: Ausfall der Stromversorgung
  • 12.10., 8.00-12.00 Uhr: Ausfall des EDV-Netzes inkl. WLAN

Konkret müssen Sie mit diesen Einschränkungen rechnen:

  • Rückgaben entliehener Medien sind nur in den Fachbibliotheken im Universitätshauptgebäude möglich.
  • Bitte kalkulieren Sie Verzögerungen bei der Besucher*innenregistrierung sowie bei der Ausleihe ein.
  • Die Arbeitsplätze in den Fachbibliotheken im Gebäude X sind während des genannten Zeitraums gesperrt.
  • Die PC-Arbeitsplätze für Kurzzeitrecherchen sind nicht nutzbar.
  • Kopieren, Drucken und Scannen ist nicht möglich.
  • Die Fahrstühle sind am 12.10. von 8.00 bis ca.12.00 Uhr nicht in Betrieb.

Wir bitten um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten. Bitte weichen Sie auf die Fachbibliotheken im Universitätshauptgebäude aus.

Bibliothek öffnet ab 1. September für externe Nutzer*innen mit gültigem Bibliotheksausweis

Ab dem 1. September ist die Universitätsbibliothek, die seit Beginn der Corona-Pandemie nur für Hochschulangehörige zugänglich war, auch für externe Nutzer*innen wieder geöffnet.

Weiterhin befindet sich die Bibliothek in einem sehr eingeschränkten Betrieb. Für unsere externen Nutzer*innen bieten wir folgende Services:

  • Ausleihe der regulär entleihbaren Medien sowie Vormerkungen auf entliehene Medien
  • Fernleihbestellungen auf Bücher und Aufsätze
  • Kopieren, Scannen, Drucken an Multifunktionsgeräten und Buchscannern, Nutzung Mikroformenscanner
  • Nutzung der ausgeschilderten Kurzzeit-PC-Arbeitsplätze für Kurzrecherchen

Leider nicht möglich ist die Nutzung von weiteren Arbeitsplätzen. Aus Gründen des Infektionsschutzes bieten wir zurzeit nur eine eingeschränkte Anzahl an buchungspflichtigen Arbeitsplätzen ausschließlich für Studierende der Universität Bielefeld an. Eine Nutzung von Arbeitsplätzen ohne Buchung ist nicht gestattet.

Da entliehene Medien nun auch von externen Nutzer*innen wieder direkt in der Bibliothek zurückgegeben werden können, wird die im Eingangsbereich des Universitätshauptgebäudes aufgestellte Rückgabebox nicht länger angeboten. Rückgaben über die Box sind bis zum 31.08.20, 19.00 Uhr, möglich.

Bitte beachten Sie:

Die Bibliothek ist nur für Nutzer*innen mit einem gültigen Bibliotheksausweis geöffnet. Bis auf weiteres sind Neuanmeldungen externer Nutzer*innen nicht möglich.

In den Universitätsgebäuden und in der Bibliothek muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. An den Gebäudeeingängen und in der Bibliothek erfolgt eine Registrierung.

Aktuelle Öffnungszeiten der Bibliothek: Montag bis Freitag, 9.00 bis 16.00 Uhr.

Unter Coronavirus – Informationen der Bibliothek finden Sie weitere aktuelle Hinweise.

Wir freuen uns, Sie nun wieder in der Bibliothek begrüßen zu können!

Jetzt mehr Buchungen von Lesesaal- und PC-Arbeitsplätzen möglich

Ab sofort erhöhen wir die Anzahl möglicher Buchungen von Lesesaal- und PC-Arbeitsplätzen und erweitern die Flexibilität, um individuellen Bedarfen noch besser gerecht zu werden:

Studierende können jetzt bis zu 2 Buchungen von jeweils maximal 3 Stunden pro Tag und bis zu 4 Buchungen pro Woche vornehmen. Buchungen sind wie bisher maximal 5 Tage im Voraus möglich.

Die Buchungsmodalitäten befinden sich seit dem Start ab Anfang August noch in der Erprobung. Da das Arbeitsplatzangebot wegen der Corona-Pandemie noch stark eingeschränkt ist, werden abhängig von der aktuellen Nachfrage bei Bedarf weiter flexible Anpassungen erfolgen.

Die Arbeitsplätze können nur von Studierenden der Universität Bielefeld genutzt werden. Sie müssen vorher online reserviert werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Nutzungsmöglichkeiten der Arbeitsplätze in der Bibliothek finden Sie unter https://www.ub.uni-bielefeld.de/ub/coronavirus/.

Beschränkte Freigabe von Lesesaal- und PC-Arbeitsplätzen ab dem 3. August

Ab dem 3. August können Studierende der Universität Bielefeld in beschränktem Umfang wieder Lesesaal- und PC-Arbeitsplätze in der Bibliothek nutzen. Die Nutzung erfolgt auf der Grundlage des Hygieneschutzkonzepts der Universitätsbibliothek und ist an folgende Modalitäten gebunden:

  • Es stehen ausschließlich Einzel- und PC-Arbeitsplätze in den Lesesälen zur Verfügung. Die Plätze sind eindeutig gekennzeichnet.
    Die Lernorte und Diskussionsräume bleiben weiterhin geschlossen.
  • Die Arbeitsplätze können nur von Studierenden der Universität Bielefeld genutzt werden. Sie müssen vorher online reserviert werden. Eine spontane Nutzung der Plätze ohne vorherige Buchung ist nicht gestattet, auch dann nicht, wenn es noch freie Kapazitäten gibt.
  • Buchungen können – bei entsprechenden freien Kapazitäten – bis unmittelbar vor Einnahme des Platzes getätigt werden.
  • Die Arbeitsplätze können maximal 5 Tage im Voraus für jeweils maximal 3 Stunden pro Tag gebucht werden. Es können nicht mehr als 2 Buchungen pro Woche getätigt werden.
  • Bei Nichterscheinen oder verspäteter Einnahme des Platzes verfällt die Buchung nicht. Ein zwischenzeitliches Verlassen des Platzes während des gebuchten Zeitraums ist ohne zeitliche Limits möglich.
  • Studierende erhalten eine Buchungsbestätigung per E-Mail und sollen diese am Arbeitsplatz mitführen (Ausdruck oder elektronisch auf Handy/Laptop). Die Buchungsbestätigung ist auf Verlangen dem Bibliothekspersonal vorzuzeigen.
  • Nach dem Ende der gebuchten Nutzungszeit ist der Arbeitsplatz unverzüglich zu verlassen.

Darüber hinaus stellt die Bibliothek besonders gekennzeichnete PC-Arbeitsplätze für Kurzzeitrecherchen zur Verfügung. Diese sind für alle Bibliotheksbesucher*innen nutzbar und müssen nicht vorher gebucht werden. Die Kurzzeitrecherchen sollen 10 Minuten nicht überschreiten.

Studierende mit Schwerpunktbereichs-Hausarbeiten Rechtswissenschaft erhalten für die gesamte Dauer der Schwerpunktbereichs-Hausarbeiten feste Einzelarbeitsplätze in den Lesesälen. Die Plätze werden bei der Einrichtung der Schwerpunktbereichs-Apparate durch das Bibliothekspersonal zugewiesen. Eine Reservierung über das Raumbuchungssystem erfolgt nicht.

Ab dem 3. August werden auch der Sonderlesesaal zur Nutzung besonders schützenswerter Literatur sowie zwei Arbeitsplätze zum Lesen und Scannen von Mikroformen im Informationszentrum wieder geöffnet. Die Plätze werden bei Ausgabe der Medien durch das Bibliothekspersonal zugewiesen. Eine Reservierung über das Raumbuchungssystem erfolgt nicht.

Auf allen Verkehrsflächen der Bibliothek ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtend, also auch auf dem Weg bis zu den Arbeitsplätzen in der Bibliothek.
Am Arbeitsplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt und in einem eigenen geeigneten Behältnis aufbewahrt werden (z.B. Etui, Tütchen).
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes, z.B. zum Aufsuchen der WC- oder Waschräume, und nach Nutzungsende ist die Mund-Nasen-Bedeckung wieder anzulegen.

Weitere Informationen der Bibliothek zum Coronavirus erhalten Sie hier.

Einstellung der Sonderausleihen präsenter Bücher für Studierende in der FB Rechtswissenschaft

Mit Rücksicht auf die beginnende Hausarbeitsphase ab dem 03.08.2020 wird die Ausleihe von präsenten Medien für Studierende der Universität Bielefeld ab Dienstag, 21.Juli, aus der Fachbibliothek Rechtswissenschaft nicht mehr möglich sein.
Diese Anpassung erfolgt, um die Chancengleichheit zu verbessern und möglichst vielen Studierenden den Zugriff auf dringend benötigte Literatur zu erleichtern.
In allen anderen Fachbibliotheken erhalten Studierende der Universität Bielefeld unverändert Sonderleihfristen von 4 Wochen für präsente Bücher. Es können maximal 5 präsente Bücher ausgeliehen werden.
Wissenschaftler*innen, Lehrende und Beschäftigte der Universität Bielefeld können präsente Literatur aller Fachbibliotheken mit Ausnahme von Zeitschriften und Loseblattsammlungen ausleihen. Die Leihfrist beträgt standardmäßig zwei Wochen mit bis zu 8maliger Verlängerung, sofern die Medien nicht anderweitig vorgemerkt werden.

Verkürzte Sonderausleihen präsenter Bücher für Studierende in der Fachbibliothek Rechtswissenschaft

Mit Rücksicht auf die beginnende Klausuren- und Hausarbeitsphase können Studierende der Universität Bielefeld ab Montag, dem 6. Juli, präsente Bücher aus der Fachbibliothek Rechtswissenschaft nur mit einer verkürzten Sonderleihfrist von 2 Wochen ausleihen. Diese Anpassung erfolgt, um die Chancengleichheit zu verbessern und möglichst vielen Studierenden den Zugriff auf dringend benötigte Literatur zu erleichtern.

In allen anderen Fachbibliotheken erhalten Studierende der Universität Bielefeld unverändert Sonderleihfristen von 4 Wochen für präsente Bücher. Es können maximal 5 präsente Bücher ausgeliehen werden.

Wissenschaftler*innen, Lehrende und Beschäftigte der Universität Bielefeld können präsente Literatur aller Fachbibliotheken mit Ausnahme von Zeitschriften und Loseblattsammlungen ausleihen. Die Leihfrist beträgt standardmäßig zwei Wochen mit bis zu 8maliger Verlängerung, sofern die Medien nicht anderweitig vorgemerkt werden.