Beschränkte Freigabe von Lesesaal- und PC-Arbeitsplätzen ab dem 3. August

Ab dem 3. August können Studierende der Universität Bielefeld in beschränktem Umfang wieder Lesesaal- und PC-Arbeitsplätze in der Bibliothek nutzen. Die Nutzung erfolgt auf der Grundlage des Hygieneschutzkonzepts der Universitätsbibliothek und ist an folgende Modalitäten gebunden:

  • Es stehen ausschließlich Einzel- und PC-Arbeitsplätze in den Lesesälen zur Verfügung. Die Plätze sind eindeutig gekennzeichnet.
    Die Lernorte und Diskussionsräume bleiben weiterhin geschlossen.
  • Die Arbeitsplätze können nur von Studierenden der Universität Bielefeld genutzt werden. Sie müssen vorher online reserviert werden. Eine spontane Nutzung der Plätze ohne vorherige Buchung ist nicht gestattet, auch dann nicht, wenn es noch freie Kapazitäten gibt.
  • Buchungen können – bei entsprechenden freien Kapazitäten – bis unmittelbar vor Einnahme des Platzes getätigt werden.
  • Die Arbeitsplätze können maximal 5 Tage im Voraus für jeweils maximal 3 Stunden pro Tag gebucht werden. Es können nicht mehr als 2 Buchungen pro Woche getätigt werden.
  • Bei Nichterscheinen oder verspäteter Einnahme des Platzes verfällt die Buchung nicht. Ein zwischenzeitliches Verlassen des Platzes während des gebuchten Zeitraums ist ohne zeitliche Limits möglich.
  • Studierende erhalten eine Buchungsbestätigung per E-Mail und sollen diese am Arbeitsplatz mitführen (Ausdruck oder elektronisch auf Handy/Laptop). Die Buchungsbestätigung ist auf Verlangen dem Bibliothekspersonal vorzuzeigen.
  • Nach dem Ende der gebuchten Nutzungszeit ist der Arbeitsplatz unverzüglich zu verlassen.

Darüber hinaus stellt die Bibliothek besonders gekennzeichnete PC-Arbeitsplätze für Kurzzeitrecherchen zur Verfügung. Diese sind für alle Bibliotheksbesucher*innen nutzbar und müssen nicht vorher gebucht werden. Die Kurzzeitrecherchen sollen 10 Minuten nicht überschreiten.

Studierende mit Schwerpunktbereichs-Hausarbeiten Rechtswissenschaft erhalten für die gesamte Dauer der Schwerpunktbereichs-Hausarbeiten feste Einzelarbeitsplätze in den Lesesälen. Die Plätze werden bei der Einrichtung der Schwerpunktbereichs-Apparate durch das Bibliothekspersonal zugewiesen. Eine Reservierung über das Raumbuchungssystem erfolgt nicht.

Ab dem 3. August werden auch der Sonderlesesaal zur Nutzung besonders schützenswerter Literatur sowie zwei Arbeitsplätze zum Lesen und Scannen von Mikroformen im Informationszentrum wieder geöffnet. Die Plätze werden bei Ausgabe der Medien durch das Bibliothekspersonal zugewiesen. Eine Reservierung über das Raumbuchungssystem erfolgt nicht.

Auf allen Verkehrsflächen der Bibliothek ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtend, also auch auf dem Weg bis zu den Arbeitsplätzen in der Bibliothek.
Am Arbeitsplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt und in einem eigenen geeigneten Behältnis aufbewahrt werden (z.B. Etui, Tütchen).
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes, z.B. zum Aufsuchen der WC- oder Waschräume, und nach Nutzungsende ist die Mund-Nasen-Bedeckung wieder anzulegen.

Weitere Informationen der Bibliothek zum Coronavirus erhalten Sie hier.