Buchungspflichtige Arbeitsplätze für Studierende können nur von negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Studierenden genutzt werden. Ab Montag, 07.06.21, ist es ausreichend, wenn der erforderliche negative Corona-Schnelltest während der gesamten Dauer der Arbeitsplatznutzung nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Bisher war ein tagesaktueller Schnelltest erforderlich.
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