Arbeitsplätze ab dem 07.06. auch mit negativem Corona-Schnelltest nutzen, der nicht älter als 48 Stunden ist

Buchungspflichtige Arbeitsplätze für Studierende können nur von negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Studierenden genutzt werden. Ab Montag, 07.06.21, ist es ausreichend, wenn der erforderliche negative Corona-Schnelltest während der gesamten Dauer der Arbeitsplatznutzung nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Bisher war ein tagesaktueller Schnelltest erforderlich.