Ab dem 1. Januar 2017 besteht eine neue Rechtslage für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht und Forschung. Über die Hintergründe hat das Rektorat der Universität Bielefeld bereits am 12. Oktober informiert.
Eine wichtige Folge der Neuerungen besteht darin, dass ab dem 1. Januar 2017 in den digitalen Lernplattformen keine urheberrechtlich geschützten Schriftwerke ohne Genehmigung des Rechteinhabers mehr stehen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass unser Scanservice für digitale Semesterapparate zum 31. Dezember 2016 eingestellt wird.
Ebenso wird das bis zum Sommersemester 2016 eingesetzte eLearning-System Stud.IP zum 31. Dezember 2016 abgeschaltet. Bitte laden Sie noch benötigte Materialien rechtzeitig herunter. Ab dem 01.01.2017 besteht kein Zugriff mehr auf Stud.IP und die eingestellten Unterlagen!
Über die Möglichkeiten der Archivierung von Stud.IP-Inhalten informiert die folgende Archivierungs-Anleitung:
Auf einer neu eingerichteten Webseite der Universität finden Sie Informationen, Handreichungen und Ansprechpartner zu allen Veränderungen und den Auswirkungen für die Universität Bielefeld: