Forschende aufgepasst: DFG macht Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten für Beantragung von Fördermitteln verpflichtend

Mit Blick auf die zunehmende Relevanz von Forschungsdaten im Kontext qualitätsorientierter Forschung hat die DFG ihre Anforderungen aktualisiert und am 14.03.2022 die „Konkretisierung der Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten in Förderanträgen“ veröffentlicht.

Gemäß diesem Papier sind Antragstellende bei der DFG nun dazu verpflichtet, Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten, die im geplanten Projekt erwartet werden, zu machen. Zusätzlich werden diese Angaben zukünftig verstärkt in die Beurteilung und Bewertung des Projektantrages eingehen.

Zur Erfüllung der Anforderungen bietet die DFG diverse Unterstützung auf ihrer Website, wie z. B. eine allgemeine „Checkliste für einen angemessenen Umgang mit Forschungsdaten“ sowie eine Sammlung fachdisziplinspezifischer Handreichungen zum Umgang mit Forschungsdaten, die für die Beantragung von Fördermitteln berücksichtigt werden sollten. Forschende, die einen DFG-Antrag stellen möchten, sollten sich frühzeitig mit den geforderten Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten beschäftigen und ausreichend Zeit einplanen. Für Forschende der Universität Bielefeld bietet das Kompetenzzentrum Forschungsdaten individuelle Beratung und Hilfestellung, nicht nur hinsichtlich der Beantragung von Forschungsprojekten bei der DFG oder anderen Förderinstituten, sondern auch im Rahmen weiterer Themenfelder rund um das Forschungsdatenmanagement, wie bspw. rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Forschungsdaten, Publikation von Forschungsdaten sowie sichere Forschungsdatenspeicherung und ‑archivierung.