Bitte beachten Sie: Für Ihren Bibliotheksbesuch benötigen Sie ab dem 25.11. den roten oder grünen Punkt aus dem Testzentrum an der Universität im Gebäude X als Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Punkt ist ausschließlich im Testzentrum im Gebäude X erhältlich.
- Roter Punkt: Nachweis für vollständig immunisierte Personen.
- Grüner Punkt mit Ablaufdatum: Nachweis für getestete und genesene Personen ohne Impfung.
So funktioniert’s:
- Legen Sie Ihren Impf-, Genesungs- oder Testnachweis gemeinsam mit Ihrer UniCard oder dem Personalausweis im Testzentrum im Gebäude X vor.
- Falls Sie keine UniCard haben: Bringen Sie zusätzlich zum Personalausweis auch eine Kopie des Personalausweises mit.
- Der rote oder grüne Punkt wird auf die UniCard oder auf die Kopie Ihres Personalausweises aufgeklebt und muss beim Betreten der Bibliothek vorgezeigt werden.
Öffnungszeiten des Testzentrums im Gebäude X für den Nachweis:
- Montag bis Freitag: 7.00-18.00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 10.00-18.00 Uhr
Mit diesem Verfahren setzt die Bibliothek die Coronaschutzverordnung NRW, gültig ab dem 24. November 2021, um, in der vorgeschrieben ist, dass die Nutzung von Hochschulbibliotheken und die kontaktlose Ausleihe und Rückgabe von Medien in Bibliotheken nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen werden dürfen.
Das Verfahren dient der zügigen Einlasskontrolle in die Bibliothek und hat sich bereits bei der Zugangskontrolle zu Präsenzveranstaltungen in den Seminarräumen und Hörsälen der Universität Bielefeld bewährt.
Außer dem roten oder grünen Punkt berechtigen keine anderen Nachweise, z.B. Impfpass oder digitales Impfzertifikat oder Testzertifikat, zum Betreten der Bibliothek.