Veränderte Corona-Regelungen: Wegfall der Besucherregistrierung, Arbeitsplätze ohne verbindliche 3G-Regel, keine Maskenpflicht an den Arbeitsplätzen

Ab sofort gelten einige Erleichterungen für das Lernen und Arbeiten in der Bibliothek:

  • Beim Besuch der Bibliothek müssen Sie sich am Eingang nicht mehr registrieren.
  • Arbeitsplätze können Studierende nun auch ohne verbindliche 3-Regel nutzen. Ein aktueller negativer Corona-Schnelltest bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis ist also nicht mehr verpflichtend.
    Außerdem darf an den Arbeitsplätzen die medizinische Maske abgelegt werden, weil hier ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird und damit der Schutz vor Infektionsrisiken gewährleistet bleibt.
    Durch den Mindestabstand ist die Zahl der Arbeitsplätze deutlich reduziert. Daher müssen die Arbeitsplätze weiterhin online reserviert werden und stehen nur Studierenden der Universität Bielefeld zur Verfügung.

In der Bibliothek besteht für alle Besucher*innen weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske auf allen Verkehrswegen und -flächen. Grundsätzlich ist der Mindestabstand von 1,50 m weiterhin einzuhalten.
Informationen zur Bibliotheksnutzung in der Corona-Pandemie

Grundlage für die Änderungen ist die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW und die seit dem 10.09.2021 geltende Organisationsverfügung der Universität.