Ab dem 15.03.2021 ist die Ausleihe von Medien in der Universitätsbibliothek wieder ohne vorherige Bestellung möglich. Ausleihberechtigt sind alle Nutzer*innen mit einem gültigen Bibliotheksausweis.
Wissenschaftler*innen, Lehrende, Beschäftigte und Studierende der Universität Bielefeld haben weiterhin die Möglichkeit, präsente Medien mit Ausnahme präsenter Zeitschriftenbände und Loseblattausgaben als Sonderausleihe auszuleihen. Eine vorherige Bestellung ist dann nicht mehr erforderlich.
Das Kopieren, Drucken und Scannen an den Multifunktionsgeräten in der Bibliothek ist ab dem 15.03.2021 ebenfalls wieder möglich. Kurzausleihen von präsenten Zeitschriftenbänden werden dann eingestellt.
Externe Nutzer*innen können ab dem 15.03. wieder Bibliotheksausweise für die Universitätsbibliothek Bielefeld beantragen.
Die Nutzung der Arbeitsplätze in der Bibliothek ist noch nicht möglich.
In den Räumlichkeiten der Bibliothek besteht für alle Besucher*innen weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske – unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands.
Alle Informationen zur Bibliotheksbenutzung in der Corona-Pandemie finden Sie hier.