Lesesaalnutzung ab 16.03.2020 nicht gestattet / Ausleihe weiterhin möglich

Im Einklang mit dem Maßnahmenkatalog der Universität zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist die Lesesaalnutzung ab Montag, 16.03.2020, nicht gestattet. Die Ausleihe von Büchern und sonstigen Medien ist im gewohnten Umfang weiterhin möglich.
Studierende, Wissenschaftler und alle anderen Nutzer können also weiterhin Bücher ausleihen und hierzu die Lesesäle betreten, um die Bücher aus dem Freihandbestand selbständig herauszusuchen und am Ausleihterminal oder über die zur Verfügung stehenden Selbstverbucher auszuleihen. Die Nutzung der Einzelarbeitsplätze der Bibliothek zum konzentrierten Selbststudium vor Ort sowie der Lernräume zum kommunikativen Austausch ist ab Montag untersagt. Das Anfertigen von Kopien und Scans in den Kopierräumen ist weiterhin möglich.

Wir weisen besonders auch auf unsere E-Books, Online-Journals und Datenbanken hin, die sie selbstverständlich weiter nutzen können.

Weitere Detailregelungen zur Ausleihe von Präsenzbeständen und für Tischapparatsinhaber werden wir am 16.03.2020 bekanntgeben.