Corona-Notbremse in Bielefeld ab 30.03.2021: erneute Einschränkungen der Bibliotheksnutzung

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen tritt für die Stadt Bielefeld ab dem 30.03.2021 die laut Corona-Schutzverordnung vorgesehene Corona-Notbremse in Kraft. Diese sieht vor, dass in Hochschulbibliotheken der Betrieb auf die Abholung und Auslieferung bestellter oder automatisiert abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt wird.

Ab dem 30.03.2021 gilt daher für die Universitätsbibliothek:

Um Medien auszuleihen, müssen diese zuvor bestellt werden. Geben Sie Ihre Bestellung über ein Webformular auf und bestellen Sie bis zu 10 Medien für die Ausleihe. Sie finden das Bestellformular auf unserer Startseite. Vormerkungen auf entliehene Medien und Bestellungen auf Magazinbestand nehmen Sie bitte weiterhin über den Katalog.plus! vor. Auch die Multifunktionsgeräte zum Kopieren, Drucken und Scannen können nicht mehr genutzt werden. Die Beantragung von Bibliotheksausweisen für Externe Nutzer*innen wird ausgesetzt.

Bitte informieren Sie sich über unsere Corona–Infoseite:
https://www.ub.uni-bielefeld.de/ub/coronavirus/