Neue Corona-Schutzverordnung NRW: Regelungen zur Ausleihe ab Mittwoch, 13. Januar 2021

Mit der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung ist in Hochschulbibliotheken nur noch die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig (§ 6, Abs. 4).

Ab dem 13.01.2021 gelten daher veränderte Regelungen zur Ausleihe und weitere Einschränkungen der Bibliotheksnutzung:
Um verfügbare Medien auszuleihen, bestellen Sie diese bitte über das Webformular Literaturbestellung während des Lockdowns. Sie erhalten per E-Mail eine Kopie Ihrer Bestellung, die Sie am Ausleihterminal vorlegen. Anschließend können Sie die bestellten Medien selbst in den Lesesälen aus den Regalen nehmen und ausleihen. Ohne Vorlage einer Bestellung ist das Betreten der Lesesäle nicht zulässig.
Vormerkungen auf entliehene Medien nehmen Sie bitte weiterhin über den Katalog.plus vor, auch Medien aus Magazinbestand bestellen Sie über den Katalog.plus. Für die Abholung von bereitgestellten Vormerkungen oder Magazinbestellungen ist das neue Bestellformular nicht erforderlich.

Für Studierende der Universität Bielefeld ermöglichen wir wieder die Sonderausleihe präsenter Literatur mit Ausnahme von Zeitschriften und Loseblattsammlungen. Sie können bis zu 5 Medien mit einer Leihfrist von 1 Woche ausleihen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Literatur in Semesterapparaten bleibt von dieser Regelung ausgenommen.

Alle Arbeitsplätze in der Bibliothek bleiben gesperrt, auch die PC-Arbeitsplätze für Kurzzeitrecherchen können nicht mehr genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Coronavirus – Informationen der Bibliothek