Ausleihbedingungen für präsente Literatur / Tischapparate

Ausleihe von präsenter Literatur

Auch im reduzierten Basisbetrieb der Bibliothek möchten wir Forschenden, Lehrenden und Studierenden der Universität Bielefeld möglichst gute Nutzungsbedingungen für unsere gedruckte Literatur anbieten. Da eine Lesesaalnutzung bis auf Weiteres während der Corona-Pandemie nicht zulässig ist, haben wir daher die Ausleihmöglichkeiten von im Normalbetrieb nicht ausleihbarer (präsenter) Literatur erweitert und der aktuellen Situation angepasst.

Wissenschaftler*innen, Lehrende und Beschäftigte der Universität können präsente Literatur mit Ausnahme von Zeitschriften und Loseblattsammlungen ausleihen. Die Leihfrist beträgt standardmäßig zwei Wochen mit bis zu 8maliger Verlängerung, sofern die Medien nicht anderweitig vorgemerkt werden.

Studierende der Universität können maximal 5 präsente Bücher ausleihen. Sie erhalten eine Sonderleihfrist von 4 Wochen.

Literatur in Semesterapparaten ist von dieser Regelung ausgenommen.

Ihre aktuellen Leihfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Ausleihkonto.

Literatur in Tischapparaten

Solange eine Nutzung der Lesesäle nicht möglich ist, können leider keine Tischapparate für Examenskandidat*innen angeboten werden. Neue Tischapparate können daher bis auf Weiteres leider nicht eingerichtet werden.

Bereits bestehende Tischapparate:
Tischapparatsinhaber*innen können die für ihren Tischapparat verbuchte Literatur auf den persönlichen Bibliotheksausweis ausleihen. Sofern es sich um nicht ausleihbare (präsente) Medien handelt, können maximal 5 Bücher mit einer Sonderleihfrist von 4 Wochen ausgeliehen werden. In Rücksprache mit den Tischapparatsinhaber*innen werden die Tischapparate aufgelöst.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Corona.