Scan-Service für Digitale Semesterapparate/Neuerungen durch die Urheberrechtsreform

Die Universitätsbibliothek unterstützt Sie mit dem Scan-Service für Digitale Semesterapparate bei der Herstellung von Digitalisaten für Ihre Lehrveranstaltungen im Rahmen des urheberrechtlich Zulässigen. Zum 1. März 2018 tritt eine Urheberrechtsreform („Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG“) in Kraft. Die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Werken über E-Learning-Systeme, wie bspw. die BIS Lernräume, ist künftig im neu eingeführten § 60a UrhG geregelt.

Diese Regelung bringt gegenüber dem bisherigen Rechtszustand einige Klarstellungen und Verbesserungen:

  • So dürfen künftig bis zu 15 Prozent eines Buches digitalisiert und über E-Learning-Systeme den Studierenden bereitgestellt werden.
  • Handelt es sich um „vergriffene“ Bücher, also solche, die nicht mehr über den Buchhandel lieferbar sind, dürfen diese sogar vollständig digitalisiert und über E-Learning-Systeme mit Studierenden geteilt werden.

Voraussetzung ist stets, dass dies der Veranschaulichung der Lehre dient und dass der Zugriff auf die Teilnehmer einer Lehrveranstaltung beschränkt ist.

Ebenso dürfen auch weiterhin wissenschaftliche Fachartikel digitalisiert und über E-Learning-Systeme im Rahmen einer Lehrveranstaltung den Studierenden zugänglich gemacht werden. Allerdings entfällt diese Möglichkeit für Artikel aus Publikumszeitschriften wie bspw. Tageszeitungen, da es sich hierbei nicht um Beiträge aus „Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften“ handelt.

Die bisherige Bereichsausnahme für Schulbücher, wonach diese generell nicht in E-Learning-Systemen genutzt werden dürfen, wird auf Schulen beschränkt. Im Rahmen von universitären Lehrveranstaltungen dürfen Schulbücher künftig im Umfang von bis zu 15 Prozent in digitalen Lernplattformen genutzt werden.

Scan-Service für digitale Semesterapparate – Änderungen zum Sommersemester 2016

Die Universitätsbibliothek bietet den Lehrenden der Universität zusätzlich zu den „klassischen“ Semesterapparaten in den Fachbibliotheken auch einen Scan-Service für digitale Semesterapparate an.

Der Vorteil: Digitale Semesterapparate ermöglichen es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Lehrveranstaltungen, die eingestellten Materialien jederzeit online zu nutzen.

Scan-Service für digitale Semesterapparate

Scan-Service für digitale Semesterapparate

Die Dokumente (z.B. Auszüge aus Büchern oder Zeitschriftenaufsätze) werden von der Bibliothek im Rahmen des geltenden Urheberrechts digitalisiert und den Lehrenden für die Verwendung in einem Lernmanagementsystem zur Verfügung gestellt. Es muss gewährleistet sein, dass nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der entsprechenden Lehrveranstaltung Zugang zu den Dokumenten erhalten.

Das ist neu ab dem Sommersemester 2016:

  • Die Bibliothek scannt die gewünschten Dokumente und stellt die PDF-Dateien auf einem Web-Server zur Abholung für die Lehrenden bereit.
  • Die Lehrenden erhalten E-Mails mit den Links zu den gescannten Dokumenten, um diese dann selbst in ein Lernmanagementsystem ihrer Wahl einzustellen (insbesondere in BIS-Lernräume, im SoSe 2016 letztmalig auch in Stud.IP).
  • Das bisher praktizierte Verfahren, dass die Bibliothek die gescannten Dokumente direkt in Stud.IP einstellt, entfällt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite „Scan-Service für Digitale Semesterapparate“.