Neuer Termin für die Abschaltung von Stud.IP: 30.09.2017 – Fortführung des Scan-Services für digitale Semesterapparate

Aktuelle Information vom 15. Dezember 2016:
Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort bis zum 30. September 2017 fortzuführen.
Konkret bedeutet das: Auch über den 31. Dezember 2016 hinaus dürfen in den digitalen Lernplattformen urheberrechtlich geschützte Schriftwerke stehen.

Bitte beachten Sie, dass durch diese Änderungen der Scan-Service für digitale Semesterapparate auch im Jahr 2017 weiterhin zur Verfügung stehen wird.
Ebenso wird das bis zum Sommersemester 2016 eingesetzte eLearning-System Stud.IP für den lesenden Zugriff noch bis zum 30.09.2017 weitergeführt. Es besteht also für alle Anwenderinnen und Anwender noch bis zum 30. September 2017 die Möglichkeit, eingestellte Lernmaterialien zu sichern.
Über die Möglichkeiten der Archivierung von Stud.IP-Inhalten informiert die folgende Archivierungs-Anleitung:

Archivierungs-Anleitung (PDF)

Weitere Informationen zum Hintergrund und den Auswirkungen für die Universität Bielefeld finden Sie auf der neu eingerichteten Webseite der Universität:

Aktuelle Informationen zum Urheberrechtsgesetz § 52a und den Auswirkungen für die Universität Bielefeld